Verkehrswertgutachten
Vollgutachten mit hoher Akzeptanz vor Gericht
Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB
Verkehrswertgutachten finden bei der Wertermittlung von unbebauten Grundstücken, sämtlichen Immobilienarten (Wohn-, Gewerbe- und Spezialimmobilien) und sämtlichen Eigentumsformen (Wohnungs- und Teileigentumen, Erbbaurechten…) Anwendung. Des Weiteren finden sie Anwendung bei der Bewertung von Rechten und Lasten an Grundstücken sowie bei Bewertungssonderfällen.
Ein Verkehrswert-/ Marktwertgutachten ist die umfassendste Form der Wertermittlung mit präziser Darstellung des Objektcharakters, Erfassung von Schäden und ausführlicher Begründung der Wertermittlungsverfahren.
Als Ihr Sachverständiger für Dortmund, Coesfeld und das Münsterland fordere ich bei einem Verkehrswertgutachten im Vorfeld die zur Bewertung benötigten Unterlagen bei den entsprechenden Stellen an – kurzum ein „Rundum-Sorglos-Paket“.
Die Veranlassung zur Beauftragung eines Verkehrswertgutachtens kann vielfältige Gründe haben. Im privaten Sektor finden Verkehrswertgutachten bei Erbschaftsregelungen, Schenkungen, Vermögensauseinandersetzungen oder Scheidungen regelmäßig Anwendung. Im hoheitlichen Bereich werden sie z.B. bei der Enteignung und der Bemessung eines Sanierungsausgleichs sowie bei gerichtlichen Beauftragungen im Zusammenhang mit Zwangsversteigerungen, Unterhaltsausgleich oder Minderwertbewertung angefordert.
Die turnusmäßige Überprüfung durch die Bestellungskörperschaft (jedes fünfte Jahr) sowie regelmäßige Fortbildungen garantieren eine hohe Akzeptanz meiner Verkehrswertgutachten bei Gerichten und Finanzbehörden.
Ablauf der Beauftragung:
Klicken Sie auf die einzelnen Schritte, um jeweils mehr Informationen zu erhalten.
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I. Kontaktaufnahme
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Kontaktaufnahme
a) Eine Kontaktaufnahme kann gerne telefonisch, per E-Mail oder über das unten stehende Kontaktformular erfolgen.
Eine Rückmeldung auf Ihre Anfrage erfolgt umgehend, spätestens am folgenden Werktag.
b) Nach einer ersten Kontaktaufnahme unterbreite ich Ihnen gerne ein Angebot oder sende Ihnen einen Vertragsentwurf zu. Bis hierher gehen Sie keinerlei Verpflichtungen ein.
c) Nach erfolgter Beauftragung und Vorlage einer Eigentümervollmacht beginnt die Bearbeitung.
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II. Benötigte Unterlagen
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Benötigte Unterlagen
Soweit zur Hand, kann die Bereitstellung folgender Unterlagen die Bearbeitungszeit verkürzen:
- aktueller Grundbuchauszug (Deckblatt, Bestandsverzeichnis, Abteilungen I bis III)
- Eintragungsbewilligungen zu Eintragungen im Grundbuch
- Teilungserklärung bei Wohnungs- und Teileigentum
- Auszug aus dem Liegenschaftsbuch
- aktuelle Flurkarte
- bemaßte Grundrisspläne, Schnitte und Ansichten
- Wohn- und Nutzflächenberechnungen
- Mietaufstellung und Mietverträge
- Erbbaurechtsbestellungsvertrag und Folgevereinbarungen bei Erbbaurechten
- Erbbauzinsanpassungsschreiben bei Erbbaurechten
- …
Sollten fehlende Unterlagen nicht bereitgestellt werden können, erfolgt im Rahmen der Beauftragung die Unterlagenbeschaffung bei den zuständigen Ämtern und Gerichten durch mich.
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III. Ortstermin
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Ortstermin
In der Regel erfolgt die Objektbesichtigung nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen und Auskünfte. In besonderen Fällen, wenn z.B. mit Umbauten oder Modernisierungsmaßnahmen begonnen werden soll, kann ein Ortstermin auch vorgezogen werden.
Der Ortstermin dient dem Sachverständigen, sich einen umfassenden Eindruck vom Zustand (Unterhaltung, Schäden) und der Ausstattung (Konstruktion, Qualität) des Bewertungsobjektes zu verschaffen. Hierzu ist möglichst der Zugang zum gesamten Objekt und Grundstück zu gewährleisten.
Folgender Zeitaufwand ist hierbei einzuplanen:
- Ein- und Zweifamilienhäuser: ca. 60-90 Min.
- Mehrfamilienhäuser: ca. 20-25 Min. je Wohneinheit
- Gewerbeobjekte: individuell
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IV. Erstellung des Gutachtens
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Erstellung des Gutachtens
Sofern alle benötigten Unterlagen und Auskünfte vor dem Ortstermin vorlagen, beträgt die Dauer bis zur Fertigstellung des Verkehrswertgutachtens i.d.R. 2 bis 3 Wochen nach dem Ortstermin.
Kontaktaufnahme
a) Eine Kontaktaufnahme kann gerne telefonisch, per E-Mail oder über das unten stehende Kontaktformular erfolgen.
Eine Rückmeldung auf Ihre Anfrage erfolgt umgehend, spätestens am folgenden Werktag.
b) Nach einer ersten Kontaktaufnahme unterbreite ich Ihnen gerne ein Angebot oder sende Ihnen einen Vertragsentwurf zu. Bis hierher gehen Sie keinerlei Verpflichtungen ein.
c) Nach erfolgter Beauftragung und Vorlage einer Eigentümervollmacht beginnt die Bearbeitung.
Benötigte Unterlagen
Soweit zur Hand, kann die Bereitstellung folgender Unterlagen die Bearbeitungszeit verkürzen:
- aktueller Grundbuchauszug (Deckblatt, Bestandsverzeichnis, Abteilungen I bis III)
- Eintragungsbewilligungen zu Eintragungen im Grundbuch
- Teilungserklärung bei Wohnungs- und Teileigentum
- Auszug aus dem Liegenschaftsbuch
- aktuelle Flurkarte
- bemaßte Grundrisspläne, Schnitte und Ansichten
- Wohn- und Nutzflächenberechnungen
- Mietaufstellung und Mietverträge
- Erbbaurechtsbestellungsvertrag und Folgevereinbarungen bei Erbbaurechten
- Erbbauzinsanpassungsschreiben bei Erbbaurechten
- …
Sollten fehlende Unterlagen nicht bereitgestellt werden können, erfolgt im Rahmen der Beauftragung die Unterlagenbeschaffung bei den zuständigen Ämtern und Gerichten durch mich.
Ortstermin
In der Regel erfolgt die Objektbesichtigung nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen und Auskünfte. In besonderen Fällen, wenn z.B. mit Umbauten oder Modernisierungsmaßnahmen begonnen werden soll, kann ein Ortstermin auch vorgezogen werden.
Der Ortstermin dient dem Sachverständigen, sich einen umfassenden Eindruck vom Zustand (Unterhaltung, Schäden) und der Ausstattung (Konstruktion, Qualität) des Bewertungsobjektes zu verschaffen. Hierzu ist möglichst der Zugang zum gesamten Objekt und Grundstück zu gewährleisten.
Folgender Zeitaufwand ist hierbei einzuplanen:
- Ein- und Zweifamilienhäuser: ca. 60-90 Min.
- Mehrfamilienhäuser: ca. 20-25 Min. je Wohneinheit
- Gewerbeobjekte: individuell
Erstellung des Gutachtens
Sofern alle benötigten Unterlagen und Auskünfte vor dem Ortstermin vorlagen, beträgt die Dauer bis zur Fertigstellung des Verkehrswertgutachtens i.d.R. 2 bis 3 Wochen nach dem Ortstermin.
Ihre Vorteile:
- "Rundum-Sorglos-Paket" (Unterlagenbeschaffung durch den Sachverständigen, ausführliche Beschreibung und Begründung, vollständige Anlagen, Fotodokumentation)
- Hohe Akzeptanz von Gerichten und Finanzämtern
- Anwendbar auf alle Immobilienarten und bei Rechten und Lasten
- i.d.R. Plausibilisierung im Gutachten durch Wahl zweier Wertermittlungsverfahren
- Anwendbar auf zurückliegende Bewertungsstichtage
- Umfassende Dokumentation des Objektzustandes zum Stichtag (Status Quo)
Haben Sie Fragen?
Fragen brauchen Antworten, wenden Sie sich gern über das folgende Kontaktformular an mich.
In einem unverbindlichen Gespräch können wir Ihre Fragen schnell und zuverlässig klären.
Haben Sie Fragen?
Fragen brauchen Antworten, wenden Sie sich gern über das folgende Kontaktformular an mich.
In einem unverbindlichen Gespräch können wir Ihre Fragen schnell und zuverlässig klären.