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Minderwertgutachten
Eine Immobilie kann in Fällen, bei denen die tatsächliche Bauausführung von der geplanten abweicht oder Schäden nur mit umfangreichen Ersatzmaßnahmen zu beseitigen sind, einen Minderwert bzw. technischen Minderwert erfahren. Der Minderwert wirkt sich hierbei unmittelbar auf den Verkehrswert aus. Gründe hierfür können z.B. von der Planung abweichende Raumgrößen, abweichende Fenstergrößen oder Anordnungen, abweichende Materialien oder bei Schäden zusätzliche Abstützungen sein.
Die Bemessung eines Minderwertes bedarf dabei einer eingehenden Beschäftigung mit dem Objekt und fundierten Kenntnis der Rechtsprechung bei vergleichbaren Fällen.
Eine Vielzahl von Gerichten schätzt meine langjährige Erfahrung in der Erstellung von Minderwertgutachten.
Sie möchten zu Recht eine Entschädigung, weil Ihre Immobilie nicht Ihren Erwartungen und/oder gemachten Vereinbarungen entspricht?
Gerne unterstütze ich Sie bei der Durchsetzung Ihrer Entschädigungsforderungen.
Merkantiler Minderwert
Der merkantile Minderwert ist der sogenannte „Angstwert“, welcher einer Immobilie anhaftet, die in der Vergangenheit ein besonderes Ereignis erfahren hat. Dieses können einmalige erhebliche Schadensereignisse, Ausführungsfehler oder auch soziale Ereignisse sein. Im Unterschied zum technischen Minderwert, unterstellt bzw. setzt der merkantile Minderwert voraus, dass eine vollständige Schadensbeseitigung stattgefunden hat und das Objekt danach vollständig Gebrauchsfähig ist, ohne jedwede Einschränkung der ursprünglichen geplanten Nutzung.
Einen merkantilen Minderwert auslösende Ereignisse können Rissbeseitigungen nach einem U-Bahnbau, Gebäudeanhebungen nach Bergsenkungen oder Unterspülungen aber auch Gruppensuizide oder eine bekanntgewordene dunkle Vergangenheit des Objektes sein.
Der merkantile Minderwert spiegelt hierbei das verbleibende Misstrauen in ausgeführte Schadensbeseitigungsmaßnahmen, die Furcht vor einer Wiederholung der Schadensursache oder ethische Bedenken und moralische Ablehnung gegen die mit dem Objekt verbundenen Geschichten und Ereignisse wider.
Die Bemessung eines merkantilen Minderwertes bedarf dabei einer eingehenden Beschäftigung mit dem Objekt, seiner Geschichte und fundierten Kenntnis der Rechtsprechung bei vergleichbaren Fällen.
Das durch langjährige Gutachtenerstattungen zum merkantilen Minderwert für durch Gericht erarbeitete Spezialwissen hilft auch dem privaten Auftraggeber zur Untermauerung seiner Ansprüche. Sprechen Sie mich gerne an.
Schiedsgutachten
Eine Vielzahl von Verträgen und Vereinbarungen beinhalten eine Schiedsgutachterklausel. Sie soll sicherstellen, dass im Falle von Unstimmigkeiten eine unabhängige Begutachtung zu einem verbindlichen und fairen Interessenausgleich führt. Inhalt eines Schiedsgutachten kann hierbei die Ermittlung des Verkehrswertes, des Mietwertes, des Nutzwertes oder ähnliches sein. Die Erstellung eines Schiedsgutachtens erfordert die gleichen formalen und inhaltlichen Ansprüche wie bei einer gerichtlichen Beauftragung. Die Ausarbeitung erfordert hierbei größte Sorgfalt, da das Schiedsgutachten für beide Vertragsparteien gleichermaßen bindend ist.
Die langjährige Tätigkeit für Gerichte sowie fortlaufende Fortbildung garantiert den Schiedsparteien eine formal korrekte, fachliche und neutrale Auftragsabwicklung.
Energieausweis nach EnEV
Als Verkäufer, Vermieter oder Makler sind Sie gesetzlich verpflichtet, auf Anfrage des Mieters oder Käufers einen Energieausweis nach EnEV vorzulegen.
Die für die Erstellung eines Bedarfsausweis nach EnEV zu ermittelnden Objektangaben, werden i.d.R. bereits bei der Bearbeitung eines Verkehrswertgutachtens oder einer Marktanalyse erhoben.
Für Wohnimmobilien kann ich Ihnen somit in Zusammenarbeit mit einem Partner die Erstellung eines Bedarfsausweis zeitnah und Kostengünstig anbieten. Sprechen Sie mich gerne an
Haben Sie Fragen?
Fragen brauchen Antworten, wenden Sie sich gern über das folgende Kontaktformular an mich.
In einem unverbindlichen Gespräch können wir Ihre Fragen schnell und zuverlässig klären.
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