DIPL.-ING. THORSTEN SIMSCH
Ihr öffentlich bestellter und vereidigter Immobiliensachverständiger aus dem Münsterland
Profitieren Sie mit einem fundierten Immobiliengutachten von Kostenersparnissen, vermeiden Sie Interessenkonflikte und schaffen Sie Klarheit, Transparenz und Rechtssicherheit
DIPL.-ING. THORSTEN SIMSCH
Ihr öffentlich bestellter und vereidigter Immobilien-sachverständiger aus dem Münsterland
Profitieren Sie mit einem fundierten Immobiliengutachten von Kostenersparnissen, vermeiden Sie Interessenkonflikte und schaffen Sie Klarheit, Transparenz und Rechtssicherheit
Willkommen beim Sachverständigenbüro Simsch
Immobilienbewertungen und -gutachten seit über 20 Jahren
Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken (kurz: Immobiliengutachter) mit Sitz in Coesfeld bei Münster sowie in Dortmund stehe ich Ihnen bei allen Fragen rund um die Wertermittlung Ihrer Immobilie professionell zur Seite.
Verlassen Sie sich auf eine qualifizierte und kurzfristige Auftragsabwicklung auf Basis meiner über 20-jährigen Erfahrung. Durch diese bin ich in der Lage, die für den Verkehrswert einer Immobilie entscheidenden Merkmale rasch und zuverlässig zu erkennen und sattelfeste Gutachten sowie Immobilienbewertungen zu erstellen.
In welcher Situation Sie sich auch befinden – ob beim Immobilienkauf bzw. -verkauf, bei Erbschaften und Schenkungen, Scheidungen oder sonstigen Auseinandersetzungen – ein fundiertes Immobiliengutachten durch einen Sachverständigen schafft Klarheit, Transparenz und Rechtssicherheit.
So können Sie je nach Situation entweder Ihre Steuern senken, einen zu hohen Kaufpreis bzw. zu niedrigen Verkaufspreis vermeiden oder Interessenkonflikte neutral und unabhängig lösen. Diese Vorteile machen die Investition in ein belastbares Wertgutachten in den meisten Fällen um ein Vielfaches wieder wett.
öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken
Bestellungskörperschaft
Mein Angebot an Sie
Gerne berate ich Sie im Vorfeld einer Beauftragung unverbindlich dazu, ob die Erstellung des Immobiliengutachtens, eine Kurzbewertung (Marktanalyse) oder eine Beratung für Sie sinnvoll ist.
Auf Basis der Faktenlage kann ich z.B. überschlagen, ob der tatsächliche Immobilienwert deutlich von der Finanzamt-Schätzung abweicht und sich hieraus für Sie eine größere Steuerersparnis ergeben kann.
Immobilienbewertung? Oder Immobiliengutachten? Welche Leistung benötige ich?
Vergleich der wichtigsten Bewertungsformen
Wenn Sie auf der Suche nach einer Bewertung für ein Haus oder Grundstück sind, kommen für Sie verschiedene Bewertungsformen in Betracht, die sich in Art und Umfang voneinander unterscheiden.
Die wichtigsten sind das vor dem Gericht anerkannte Verkehrswertgutachten sowie die Kurzbewertung (Marktanalyse), die Ihnen in vereinfachter Form Aufschluss über den Immobilienwert gibt.
Beide Bewertungsformen sollen im Folgenden einmal mit ihren jeweiligen Eigenschaften und Vorteilen vorgestellt werden.
Das Verkehrswertgutachten nach §194 BGB
Verkehrswertgutachten finden bei der Wertermittlung von unbebauten Grundstücken, sämtlichen Immobilienarten und sämtlichen Eigentumsformen Anwendung.
Ein Verkehrswert-/ Marktwertgutachten ist die umfassendste Form der Wertermittlung mit präziser Darstellung des Objektcharakters, Erfassung von Schäden und ausführlicher Begründung der Wertermittlungsverfahren. Es hat Bestand vor Gericht.
Als Ihr Sachverständiger fordere ich im Vorfeld die zur Bewertung benötigten Unterlagen bei den entsprechenden Stellen an – kurzum ein „Rundum-Sorglos-Paket“.
Die Veranlassung zur Beauftragung eines Verkehrswertgutachtens kann vielfältige Gründe haben, z.B. bei Erbschaftsregelungen, Schenkungen, Vermögensauseinandersetzungen oder Scheidungen.
Die turnusmäßige Überprüfung durch die Bestellungskörperschaft (jedes fünfte Jahr) sowie regelmäßige Fortbildungen garantieren eine hohe Akzeptanz meiner Verkehrswertgutachten bei Gerichten und Finanzbehörden.
Ihre Vorteile:
- "Rundum-Sorglos-Paket" (Unterlagenbeschaffung durch den Sachverständigen, ausführliche Beschreibung und Begründung, vollständige Anlagen, Fotodokumentation)
- Hohe Akzeptanz von Gerichten und Finanzämtern
- Anwendbar auf alle Immobilienarten und bei Rechten und Lasten
- i.d.R. Plausibilisierung im Gutachten durch Wahl zweier Wertermittlungsverfahren
- Anwendbar auf zurückliegende Bewertungsstichtage
- Umfassende Dokumentation des Objektzustandes zum Stichtag (Status Quo)
Die Kurzbewertung (Marktanalyse)
Eine Kurzbewertung in Form einer Marktanalyse ermöglicht eine kurzfristige objektive Wertaussage zum Wert Ihrer Immobilie oder Ihres Grundstücks. Anhand von wenigen durch den Auftraggeber vorzulegenden Unterlagen, kann kurzfristig ein Ortstermin durchgeführt werden. Hieran anschließend erfolgt die schriftliche Ausarbeitung der Marktanalyse unter Anwendung des marktgerechten Wertermittlungsverfahrens.
Die Kurzbewertung / Marktanalyse findet bei der Wertschätzung von unbebauten Grundstücken, sowie Wohn- und kleineren Gewerbeimmobilien, Eigentumswohnungen und zu Wohnzwecken eingeräumten Erbbaurechten Anwendung.
Die Beauftragung einer Marktanalyse erfolgt z.B. zur Unterstützung der Kaufpreis-/Verkaufspreisfindung, zu Finanzierungszwecken, in Fällen der Erbschaftsregelung, sofern sich die Beteiligten wohlgesonnen sind oder in einzelnen Fällen zur Vorlage beim Betreuungsgericht, sofern die Immobilie einer betreuten Person veräußert werden muss.
Langjährige Sachverständigentätigkeit sowie regelmäßige Fortbildungen garantieren Ihnen eine spezialisierte und objektive Beratung zur Immobilie.
Ihre Vorteile:
- Objektive Werteinschätzung durch einen unabhängigen Sachverständigen
- Kurzfristige Bearbeitungszeiten
- Geringer Kostenaufwand
Zusammenfassend finden Sie nun noch einmal eine Gegenüberstellung beider Bewertungsformen, bevor Sie den Ablauf einer Beauftragung genauer kennenlernen.
Gegenüberstellung
VERKEHRSWERTGUTACHTEN UND KURZBEWERTUNG (MARKTANALYSE)
VERKEHRSWERT-GUTACHTEN UND KURZBEWERTUNG (MARKTANALYSE)
Verkehrswertgutachten / Marktwertgutachten
Marktanalyse (Kurzbewertung)
-
Anlass
Kauf-/Verkaufsüberlegungen (wenn Wert auf ein aussagekräftiges Gutachten gelegt wird, dass alle Werteinflüsse berücksichtigt und belegt, wenn Rechte und Lasten im Grundbuch verzeichnet sind),
vorgezogene Erbschaftsregelung (wenn das Gutachten dem Finanzamt vorgelegt werden soll oder gerichtlicher Streit der Beteiligten absehbar ist),
Trennungsregelung (wenn beide Parteien ein fundiertes Gutachten wünschen, das alle Einflussgrößen berücksichtigt, wenn gerichtlicher Streit absehbar ist),
Bewertung von Besonderheiten wie Minderwerte, Wertminderung
Bearbeitungszeit
aufgrund umfangreicher Recherchen bei Behörden und Ämtern längere Bearbeitungszeit (Ø ca. 8 bis 12 Wochen)
Kosten
objektabhängig, teurer als Marktanalyse
Umfang
umfangreichere Erläuterungen zur besseren Nachvollziehbarkeit, Beleg sämtlicher Bewertungsannahmen durch amtliche Auskünfte, umfangreiche Recherchen aller wertbeeinflussenden Faktoren,
Berücksichtigung sämtlicher Einflussfaktoren, Benennung, Bewertung und Belegbarkeit
zu verwenden für:
- Kreditfinanzierung – i.d.R. geeignet
- Betreuungsangelegenheiten – teils geeignet
- Finanzamt – nicht geeignet
- Kauf / Verkauf – i.d.R. geeignet
- Trennungsangelegenheiten – teils geeignet
- Schiedsgutachten – teils geeignet
- Firmenangelegenheiten – nicht geeignet
- Minderwertermittlung – nicht geeignet
- Erbbaurechte – möglich
-
Anlass
Kauf-/Verkaufsüberlegungen (wenn Bauchgefühl der Auftraggeber bestätigt werden soll, zur Vorlage bei der Bank, nicht alle Einflussfaktoren recherchiert werden sollen),
vorgezogene Erbschaftsregelung,
Trennungsregelung (wenn Beteiligte sich verstehen, gerichtlicher Streit nicht zu erwarten ist, entspannte Situation der Beteiligten)
Bearbeitungszeit
kurzfristige Bearbeitungszeit (Ø ca. 14 Tage)
Kosten
geringe Gesamtkosten, pauschale Honorierung, transparent
Umfang
übersichtlich, schnell zu erfassen, keiner oder geringer Recherchenaufwand i.d.R.,
i.d.R. keine Berücksichtigung von Eintragungen im Grundbuch oder sonstige rechtliche Einflussgrößen
zu verwenden für:
- Kreditfinanzierung – geeignet
- Betreuungsangelegenheiten – teils erforderlich
- Finanzamt – erforderlich
- Kauf / Verkauf – geeignet
- Trennungsangelegenheiten – geeignet
- Schiedsgutachten – geeignet
- Firmenangelegenheiten – geeignet
- Minderwertermittlung – geeignet
- Erbbaurechte – geeignet
Verkehrswertgutachten / Marktwertgutachten
Anlass
Kauf-/Verkaufsüberlegungen (wenn Wert auf ein aussagekräftiges Gutachten gelegt wird, dass alle Werteinflüsse berücksichtigt und belegt, wenn Rechte und Lasten im Grundbuch verzeichnet sind),
vorgezogene Erbschaftsregelung (wenn das Gutachten dem Finanzamt vorgelegt werden soll oder gerichtlicher Streit der Beteiligten absehbar ist),
Trennungsregelung (wenn beide Parteien ein fundiertes Gutachten wünschen, das alle Einflussgrößen berücksichtigt, wenn gerichtlicher Streit absehbar ist),
Bewertung von Besonderheiten wie Minderwerte, Wertminderung
Bearbeitungszeit
aufgrund umfangreicher Recherchen bei Behörden und Ämtern längere Bearbeitungszeit (Ø ca. 8 bis 12 Wochen)
Kosten
objektabhängig, teurer als Marktanalyse
Umfang
umfangreichere Erläuterungen zur besseren Nachvollziehbarkeit, Beleg sämtlicher Bewertungsannahmen durch amtliche Auskünfte, umfangreiche Recherchen aller wertbeeinflussenden Faktoren,
Berücksichtigung sämtlicher Einflussfaktoren, Benennung, Bewertung und Belegbarkeit
zu verwenden für:
- Kreditfinanzierung
- geeignet
- Betreuungsangelegenheiten
- teils erforderlich
- Finanzamt
- erforderlich
- Schiedsgutachten
- geeignet
- Kauf / Verkauf
- geeignet
- Minderwertermittlung
- geeignet
- Trennungsangelegenheiten
- geeignet
- Erbbaurechte
- geeignet
- Firmenangelegenheiten
- geeignet
Marktanalyse (Kurzbewertung)
Anlass
Kauf-/Verkaufsüberlegungen (wenn Bauchgefühl der Auftraggeber bestätigt werden soll, zur Vorlage bei der Bank, nicht alle Einflussfaktoren recherchiert werden sollen),
vorgezogene Erbschaftsregelung,
Trennungsregelung (wenn Beteiligte sich verstehen, gerichtlicher Streit nicht zu erwarten ist, entspannte Situation der Beteiligten)
Bearbeitungszeit
kurzfristige Bearbeitungszeit (Ø ca. 14 Tage)
Kosten
geringe Gesamtkosten, pauschale Honorierung, transparent
Umfang
übersichtlich, schnell zu erfassen, keiner oder geringer Recherchenaufwand i.d.R.,
i.d.R. keine Berücksichtigung von Eintragungen im Grundbuch oder sonstige rechtliche Einflussgrößen
zu verwenden für:
- Kreditfinanzierung
- i.d.R. geeignet
- Betreuungsangelegenheiten
- teils geeignet
- Finanzamt
- nicht geeignet
- Schiedsgutachten
- teils geeignet
- Kauf / Verkauf
- i.d.R. geeignet
- Minderwertermittlung
- nicht geeignet
- Trennungsangelegenheiten
- teils geeignet
- Erbbaurechte
- teils geeignet
- Firmenangelegenheiten
- nicht geeignet
Ablauf der Beauftragung:
Klicken Sie auf die einzelnen Schritte, um jeweils mehr Informationen zu erhalten.
-
I. Kontaktaufnahme
-
Kontaktaufnahme
a) Eine Kontaktaufnahme kann gerne telefonisch, per E-Mail oder über das unten stehende Kontaktformular erfolgen.
Eine Rückmeldung auf Ihre Anfrage erfolgt umgehend, spätestens am folgenden Werktag.
b) Nach einer ersten Kontaktaufnahme unterbreite ich Ihnen gerne ein Angebot oder sende Ihnen einen Vertragsentwurf zu. Bis hierher gehen Sie keinerlei Verpflichtungen ein.
c) Nach erfolgter Beauftragung und Vorlage einer Eigentümervollmacht (bzw. bei der Kurzbewertung der benötigten Unterlagen) beginnt die Bearbeitung.
-
II. Benötigte Unterlagen
-
Benötigte Unterlagen
Verkehrswertgutachten
Soweit zur Hand, kann die Bereitstellung folgender Unterlagen die Bearbeitungszeit verkürzen:
- aktueller Grundbuchauszug (Deckblatt, Bestandsverzeichnis, Abteilungen I bis III)
- Eintragungsbewilligungen zu Eintragungen im Grundbuch
- Teilungserklärung bei Wohnungs- und Teileigentum
- Auszug aus dem Liegenschaftsbuch
- aktuelle Flurkarte
- bemaßte Grundrisspläne, Schnitte und Ansichten
- Wohn- und Nutzflächenberechnungen
- Mietaufstellung und Mietverträge
- Erbbaurechtsbestellungsvertrag und Folgevereinbarungen bei Erbbaurechten
- Erbbauzinsanpassungsschreiben bei Erbbaurechten
- …
Sollten fehlende Unterlagen nicht bereitgestellt werden können, erfolgt im Rahmen der Beauftragung die Unterlagenbeschaffung bei den zuständigen Ämtern und Gerichten durch mich.
Kurzbewertung
Da eigene Recherchen zur Unterlagenbeschaffung nicht erfolgen, sind durch den Auftraggeber mindestens die folgenden Unterlagen bereitzustellen:
- aktueller Grundbuchauszug (Deckblatt, Bestandsverzeichnis, Abteilungen I bis III)
- bemaßte Grundrisspläne, Schnitte und Ansichten
- Wohn- und Nutzflächenberechnungen
und ggf. auch:
- Mietaufstellung
- Teilungserklärung bei Wohnungs- und Teileigentum
- Erbbaurechtsbestellungsvertrag und Folgevereinbarungen bei Erbbaurechten
- Erbbauzinsanpassungsschreiben bei Erbbaurechten
Sollten weitere Unterlagen vorliegen, können diese zu einer präziseren Bewertung beitragen.
-
III. Ortstermin
-
Ortstermin
In der Regel erfolgt die Objektbesichtigung nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen und Auskünfte. In besonderen Fällen, wenn z.B. mit Umbauten oder Modernisierungsmaßnahmen begonnen werden soll, kann ein Ortstermin auch vorgezogen werden.
Der Ortstermin dient dem Sachverständigen, sich einen umfassenden Eindruck vom Zustand (Unterhaltung, Schäden) und der Ausstattung (Konstruktion, Qualität) des Bewertungsobjektes zu verschaffen. Hierzu ist möglichst der Zugang zum gesamten Objekt und Grundstück zu gewährleisten.
Folgender Zeitaufwand ist hierbei einzuplanen:
- Ein- und Zweifamilienhäuser: ca. 60-90 Min.
- Mehrfamilienhäuser: ca. 20-25 Min. je Wohneinheit
- Gewerbeobjekte: individuell
-
IV. Erstellung des Gutachtens /
der Marktanalyse -
Erstellung des Gutachtens / der Marktanalyse
Sofern alle benötigten Unterlagen und Auskünfte vor dem Ortstermin vorlagen, beträgt die Dauer bis zur Fertigstellung des Verkehrswertgutachtens i.d.R. 2 bis 3 Wochen nach dem Ortstermin. Bei der Kurzbewertung (Marktanalyse) sind es i.d.R. 1-2 Wochen nach dem Ortstermin.
Kontaktaufnahme
a) Eine Kontaktaufnahme kann gerne telefonisch, per E-Mail oder über das unten stehende Kontaktformular erfolgen.
Eine Rückmeldung auf Ihre Anfrage erfolgt umgehend, spätestens am folgenden Werktag.
b) Nach einer ersten Kontaktaufnahme unterbreite ich Ihnen gerne ein Angebot oder sende Ihnen einen Vertragsentwurf zu. Bis hierher gehen Sie keinerlei Verpflichtungen ein.
c) Nach erfolgter Beauftragung und Vorlage einer Eigentümervollmacht (bzw. bei der Kurzbewertung der benötigten Unterlagen) beginnt die Bearbeitung.
Benötigte Unterlagen
Verkehrswertgutachten
Soweit zur Hand, kann die Bereitstellung folgender Unterlagen die Bearbeitungszeit verkürzen:
- aktueller Grundbuchauszug (Deckblatt, Bestandsverzeichnis, Abteilungen I bis III)
- Eintragungsbewilligungen zu Eintragungen im Grundbuch
- Teilungserklärung bei Wohnungs- und Teileigentum
- Auszug aus dem Liegenschaftsbuch
- aktuelle Flurkarte
- bemaßte Grundrisspläne, Schnitte und Ansichten
- Wohn- und Nutzflächenberechnungen
- Mietaufstellung und Mietverträge
- Erbbaurechtsbestellungsvertrag und Folgevereinbarungen bei Erbbaurechten
- Erbbauzinsanpassungsschreiben bei Erbbaurechten
- …
Sollten fehlende Unterlagen nicht bereitgestellt werden können, erfolgt im Rahmen der Beauftragung die Unterlagenbeschaffung bei den zuständigen Ämtern und Gerichten durch mich.
Kurzbewertung
Da eigene Recherchen zur Unterlagenbeschaffung nicht erfolgen, sind durch den Auftraggeber mindestens die folgenden Unterlagen bereitzustellen:
- aktueller Grundbuchauszug (Deckblatt, Bestandsverzeichnis, Abteilungen I bis III)
- bemaßte Grundrisspläne, Schnitte und Ansichten
- Wohn- und Nutzflächenberechnungen
und ggf. auch:
- Mietaufstellung
- Teilungserklärung bei Wohnungs- und Teileigentum
- Erbbaurechtsbestellungsvertrag und Folgevereinbarungen bei Erbbaurechten
- Erbbauzinsanpassungsschreiben bei Erbbaurechten
Sollten weitere Unterlagen vorliegen, können diese zu einer präziseren Bewertung beitragen.
Ortstermin
In der Regel erfolgt die Objektbesichtigung nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen und Auskünfte. In besonderen Fällen, wenn z.B. mit Umbauten oder Modernisierungsmaßnahmen begonnen werden soll, kann ein Ortstermin auch vorgezogen werden.
Der Ortstermin dient dem Sachverständigen, sich einen umfassenden Eindruck vom Zustand (Unterhaltung, Schäden) und der Ausstattung (Konstruktion, Qualität) des Bewertungsobjektes zu verschaffen. Hierzu ist möglichst der Zugang zum gesamten Objekt und Grundstück zu gewährleisten.
Folgender Zeitaufwand ist hierbei einzuplanen:
- Ein- und Zweifamilienhäuser: ca. 60-90 Min.
- Mehrfamilienhäuser: ca. 20-25 Min. je Wohneinheit
- Gewerbeobjekte: individuell
Erstellung des Gutachtens / der Marktanalyse
Sofern alle benötigten Unterlagen und Auskünfte vor dem Ortstermin vorlagen, beträgt die Dauer bis zur Fertigstellung des Verkehrswertgutachtens i.d.R. 2 bis 3 Wochen nach dem Ortstermin. Bei der Kurzbewertung (Marktanalyse) sind es i.d.R. 1-2 Wochen nach dem Ortstermin.
Mein Angebot an Sie
Gerne berate ich Sie im Vorfeld einer Beauftragung unverbindlich dazu, ob die Erstellung des Immobiliengutachtens, eine Kurzbewertung (Marktanalyse) oder eine Beratung für Sie sinnvoll ist.
Auf Basis der Faktenlage kann ich z.B. überschlagen, ob der tatsächliche Immobilienwert deutlich von der Finanzamt-Schätzung abweicht und sich hieraus für Sie eine größere Steuerersparnis ergeben kann.
Kundenstimmen und Referenzen
Herr Simsch hat schnell und präzise das von uns gewünschte Immobiliengutachten erstellt. Das Gutachten war sehr gut aufbereitet, ausführlich, präzise und nachvollziehbar. Wir würden Herrn Simsch jederzeit weiter empfehlen.
Carolyn Voßkuhl
Als Erbengemeinschaft beauftragten wir Herrn Simsch ein freistehendes Haus mit Garten zu bewerten. Es handelte sich um ein mehr als 100 Jahre altes Objekt, welches immer wieder umgebaut und modernisiert worden war. Den Wert zu bestimmen, war uns ohne professionelle Hilfe nicht möglich. Mit dem Gutachten konnte ein realistischer Verkaufspreis festgelegt werden. Am Ende waren alle Erben und der Käufer zufrieden.
Mike Lehmkemper
Sehr zufrieden mit der erstellten Marktanalyse. Kompetent, sachlich, pünktlich und freundlich. Jederzeit zu empfehlen.
Peter Krahn
- UNTERNEHMEN
Bäckerei Ebbing
- UNTERNEHMEN
Verallia Deutschland AG
- UNTERNEHMEN
TWS Technopark und Wirtschaftsförderung Schwerte GmbH
- UNTERNEHMEN
Schreck Mieves GmbH Dortmund
- UNTERNEHMEN
Grieneisen GBG Bestattungen GmbH Berlin
- UNTERNEHMEN
Bundeseisenbahnvermögen
- UNTERNEHMEN
Elektro Prange GmbH Dortmund
- UNTERNEHMEN
Caterpillar Global Mining Europe GmbH Lünen
- GERICHTE
Landgericht Wuppertal
- GERICHTE
Landgericht Dortmund
- GERICHTE
Oberlandesgericht Hamm
Viele weitere Amtsgerichte bestellen mich regelmäßig als Immobiliensachverständigen, u.a. in Coesfeld, Lünen, Schwelm, Unna, Witten, Bochum, Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, Darmstadt, Dortmund, Dülmen, Hagen.
Über mich
Nach meinem Studienabschluss als Diplom-Ingenieur an der FH Bochum habe ich über verschiedene Stationen fundierte Erfahrungen im Bereich der Prüfstatik, Gutachtenerstellung und Marktanalyse gesammelt. Im Jahr 2002 gründete ich schließlich das Sachverständigenbüro Simsch, zunächst mit Standort in Dortmund. Seit der Eröffnung der Niederlassung in Coesfeld in 2013 erstelle ich auch fachmännische Immobilienbewertungen für das Münsterland.
Profitieren Sie somit von meiner rund 20-jährigen Erfahrung, davon mehr als 15 Jahre öffentlich bestellt und vereidigt, als Sachverständiger und Gerichtsgutachter bei Fragen rund um den Immobilien- und Grundstückswert. Im Fokus meiner Geschäftsphilosophie steht stets eine qualifizierte und kurzfristige Auftragsabwicklung. Eingebunden in ein enges Netzwerk aus weiteren Sachverständigen kann ich Ihnen schnell Kontakt zu weiteren Spezialisten herstellen.
Privat finde ich Ausgleich und Beständigkeit in meiner Familie, auf Reisen abseits der Touristenpfade, auf Wanderungen, beim Fotografieren sowie in meinem Ehrenamt als Karatetrainer.
Haben Sie Fragen?
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